Impfpflicht auf der Landesschau
In den letzten Wochen kam vermehrt die Anfrage wie der Landesverband mit der Impfpflicht und der Impfkontrolle auf der kommenden Landesverbandsschau umgehen wird. Ausgangspunkt war dabei die Änderung der Ausstellungsordnung zur Bundeskaninchenschau in Leipzig. Der Landesverbandsvorstand hat sich im Rahmen der Landesverbandsvorstandssitzung am 22.07.2023 intensiv mit dieser Thematik befasst. Dabei bleibt folgendes festzuhalten:
Die RHD ist keine anzeigepflichtige Tierseuche. Daher wurde für die Bundeskaninchenschau die Ausstellungsordnung, nach Rücksprache mit dem örtlichen Veterinäramt, angepasst und dort jetzt eine dringende Impfempfehlung ausgesprochen. Ein genereller Verzicht auf Impfungen ist damit nicht verbunden. Vielmehr muss sich jeder einzelne Züchter darüber Gedanken machen welche Konsequenzen das Verenden eigener Tiere auf einer großen Schau oder auch danach ggf. hat.
Uns liegt darüber hinaus ein aktuelles Schreiben des Friedrich-Löffler-Instituts vor, das von rückläufigen Untersuchungszahlen (aufgrund steigender Kosten) und damit einem schlechten Überblick über die aktuellen Ausbruchszahlen berichtet. Dabei wird weiter darauf eingegangen, dass die Impfabdeckung in Deutschland bei weitem nicht ausreichend ist um Seuchenzüge abzuwenden oder zu verhindern. Von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin wird die Impfung gegen RHD so gewertet, dass jederzeit ein ausreichender Immunschutz gegen beide Varianten des RHD-Virus aufgewiesen werden soll. Aufgrund des hohen Übertragungsrisikos gilt dieses im besonderen Maße bei Zuchtschauen, Leistungsprüfungen und dergleichen. In Abstimmung mit der Geschäftsstelle der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin wird daher dringend davon abgeraten, die Pflichtimpfung als Voraussetzung für den Zutritt zu Kaninchenschauen zu reduzieren oder gar abzuschaffen. Es wird im Gegenteil empfohlen, die Impfabdeckung zu erweitern, um Tierverluste zu reduzieren und damit auch den Tierschutzgedanken aktiv zu unterstützen.
Der Landesverbandsvorstand hat daher in seiner Vorstandssitzung am 22.07.2023 beschlossen die bisherige Reglung für die Landesverbandsschau beizubehalten. Die tierärztlichen RHD-Impfbescheinigungen (Fotokopien) sind unaufgefordert am Einlieferungstag abzugeben.
Mit freundlichem Züchtergruß
Peter Hölzer