83. Landesschau – Onlineanmeldung
Erstmalig kann in diesen Jahr die Anmeldung für die 83. Landesschau online gemacht werden.
schau-anmeldung.de/lvwestfalen
Beim Online-Anmeldeverfahren für die 83. Landesverbandsschau Westfälischer Rassekaninchenzüchter mit Meldeschluss am 15. November 2026 über die Homepage ist folgendes zu beachten:
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der Ausstellungsordnung, der Veröffentlichung der im Anmeldebogen erfassten Daten und allen Ausstellungsergebnissen im Ausstellungskatalog und im Internet ausdrücklich einverstanden.
Folgende personenbezogenen Daten des Ausstellers (Name, Anschrift, Erreichbarkeit, Vereinszugehörigkeit und Kontodaten) werden im Schauprogramm auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO gespeichert. Mit der Unterschrift auf dem Meldebogen bzw. der Meldung im Online-Verfahren stimmt der Aussteller, bei Jugend-Ausstellern der gesetzliche Vertreter, der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Katalog, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer sowie den Identifikations- und Bewertungsdaten der ausgestellten Tiere, zu.
Weiterhin können diese Daten und Fotos, auch die der Tiere, an Print- und andere Medien übermittelt werden. Auf den Homepages des Landesverbandes Westfälischer Rassekaninchenzüchter e. V. können Listen mit Ausstellernamen, Vereins- und Verbandszugehörigkeit und Ausstellungsergebnissen veröffentlicht werden.
Die SEPA-Bankdaten werden zum Einzug des Kostenbeitrages, sowie zu Auszahlung des Tierverkaufsgeldes elektronisch verarbeitet und der Hausbank zur Erledigung der Buchungsvorgänge elektronisch übermittelt.

Diese Registrierung gilt ausschließlich für die 83. Landesschau Westfälischer Rassekaninchenzüchter. Nachdem Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt und die Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) bestätigt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer persönlichen Aussteller-ID. Mit dieser Aussteller-ID können Sie sich anschließend in Ihrem Benutzerkonto anmelden und Ihre Tiermeldung vornehmen.

Das Benutzerkonto kann auch bei Greifen der Tierzahlhöchstgrenze von 4.500 bis zum Meldeschluss (15. November 2026) wiederholt aufgerufen werden. Bis dahin können Änderungen an den Tiermeldungen (Geschlecht/Täto‘s/ZG) vorgenommen werden und das Melden weiterer Kaninchen außer bei Erreichen der Tierzahlhöchstgrenze.
Nach dem Meldeschluss können Änderungen an den Daten der gemeldeten Kaninchen nur noch auf dem normalen Ummeldeweg am Tag des Einsetzens vor Ort gegen eine Ummeldegebühr von 1,50 EUR vorgenommen werden.
Jeder Aussteller/in im Online-Anmeldeverfahren erhält nach dem Meldeschluss einen B-Bogen auf das angegebene E-Mail-Konto (bis spätestens 03. Dezember 2026) zugesandt.
Auf dem B-Bogen befindet sich ein Barcode, dieser darf nicht beschädigt werden, dieser wird zwingend für die Abholung der Eintrittskarte, des Katalogs und der Ehrenpreise benötigt. (Es werden keine Eintrittskarten und Kataloggutscheine mehr versandt.)




